Ansprechpersonen in der Region Fulda

Ausländerbehörde Landkreis Fulda

Thorsten Frommen
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda
0661 6006 1777
auslaenderbehoerde(at)landkreis-fulda.de
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Zuständig/ Ansprechperson für folgende Themen:

  • Durchführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
  • Visabestimmungen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Bundesagentur für Arbeit

Konrad Kühn
Rangstraße 4, 36037 Fulda
0661 17309
konrad.kuehn(at)arbeitsagentur.de
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Zuständig/ Ansprechperson für folgende Themen:

  • Arbeitgeberservice
  • Arbeitsmarktzulassung
  • Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit
Industrie- und Handelskammer Fulda

Armin Gerbeth & Denise Otto
Heinrichstraße 8, 36037 Fulda
0661 28432 / 0661 28463
gerbeth(at)fulda.ihk.de / otto(at)fulda.ihk.de
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Zuständig/ Ansprechpersonen für folgende Themen:

  • Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse
  • Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Qualifikationen
Kreishandwerkerschaft Fulda

Silke Eiter
Rabanusstraße 33, 36037 Fulda
0661 9022433
silke.eiter(at)kh-fulda.de
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Zuständig/ Ansprechperson für folgende Themen:

  • Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse
  • Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Qualifikationen
Hochschule Fulda

Julia-Sophie Rothmann
Leipziger Straße 123, 36037 Fulda
0661 96401450
rothmann(at)hs-fulda.de
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Zuständig/ Ansprechperson für folgende Themen:

  • International Office
  • International Studierende

Integrations-Guide "Fachkräfte für die Region Fulda"

Einen Integrations-Guide mit Informationen zur erfolreichen Integration in Ihrem Unternehmen und der Region Fulda können Sie kostenlos herunterladen.
Zu folgenden Bereichen finden Sie in dem Guide Informationen:

  • To-dos im Vorfeld
  • Ankommen in der Region Fulda
  • Arbeiten in der Region Fulda
  • Leben in der Region Fulda
  • Erfolgsfaktoren einer gelungenen Integration
  • Die wichtigsten Schritte zum Arbeiten un Deutschland
  • Wichtige Adressen im Landkreis Fulda

Integrations-Guide Fachkräfte

Update: 06.12.2023 Unterstützungsangebote auf S. 9
19.12.2023 Ergänzung Integrations-Guide und Willkommensmappe auf S. 7

Willkommensmappen

Make it in Germany hat eine Willkommensmappe erstellt. Die Willkommensmappe ist natürlich nicht auf die Region Fulda ausgelegt, allerdings bietet sie ebenfalls viele nützliche Informationen zum Arbeiten und Leben in Deutschland.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit in freien Feldern Informationen zu Ihrem Unternehmen einzufügen.

Die Willkommensmappe können Sie sich untenstehend herunterladen:

Willkommensmappe

 

Integrations-Guide für internationale Fachkräfte

Den Integrations-Guide (auch mehrsprachig), zugeschnitten für die Region Fulda, finden Sie hier.
 

Rechtliche Informationen

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beantragen. Damit kann die Dauer bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzt werden.
Dabei muss unter anderem eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Ausländerbehörde geschlossen werden. Weitere Informationen und Muster-Vereinbarungen finden Sie auf der Homepage der Ausländerbehörde des Landkreises Fulda.
Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75,- Euro.
Bei Fragen erreichen Sie die Ausländerbehörde des Landkreises Fulda unter der 0661 6006 1777 oder per E-Mail an auslaenderbehoerde(at)landkreis-fulda.de.

Allgemeine Informationen finden Sie auch auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

Eine Übersicht zur vereinfachten Darstellung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens finden Sie hier.

 

Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten / Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Fachkräfteeinwanderung besteht künftig aus drei Säulen:

  1. Die Fachkräftesäule
  2. Die Erfahrungssäule
  3. Die Potenzialsäule

Mit diesen drei Säulen sollen die Rahmenbedingungen der Einwanderung verbessert und Bürokratie abgebaut werden.
Eine ausführliche Beschreibung der Eckpunkte finden Sie hier, eine Zusammenfassung der Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung finden Sie hier.

Das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" wurde letztes Jahr veröffentlicht und im Bundesgesetzblatt verkündet, siehe hier.
Das Gesetz wird gestaffelt wie folgt in Kraft treten:

  • Art. 1: Schwerpunkt "Blaue Karte" sowie Einzeländerungen: 18.11.2023
  • Art 2: Schwerpunkt "Überführung der Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis + Änderungen im Bereich § 16d AufenthG", sowie Folge-/ Einzeländerungen: 01.03.2024
  • Art 3: Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche über die sogenannte "Chancenkarte": 01.06.2024

Einen Überblick über die Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie auch hier.

Rechtliche Informationen zur Erwerbsmigration in Deutschland

In einer Schulung wurden für Multiplikatoren und Personalverantwortliche in Fuldaer Unternehmen, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fachkräfteeinwanderung erklärt. Die Präsentation über die Grundlagen zur Erwerbsmigration in Deutschland finden Sie untenstehend. Die Präsentation beinhaltet u.a. folgende Informationen:

  • Klärung der Aufenthaltstitel und Aufenthaltszwecke im Bezug auf die Erwerbsmigration
  • Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz/ Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (Voraussetzungen für die Erwerbsmigration als "Fachkraft")
  • Einreise zum Zweck der Anerkennung ausländischer Qualifikationen
  • Ausblick auf die gesetzlichen Änderungen: Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Präsentation Erwerbsmigration in Deutschland

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Falls Ihrer international erworbener Fachkraft für die volle Anerkennung der ausländischen Qualifikationen noch Fachkenntnisse, Sprachkompetenzen oder Praxiserfahrungen fehlen, kann die Fachkraft diese auch in Deutschland erwerben. Für diesen Zweck bietet §16d AufenthG die Möglichkeit der Einreise nach Deutschland.

Eine kurze Übersicht zum Ablauf finden Sie hier.
Einen ausführlichen, aber sehr gut beschriebenen, Leitfaden zum §16d AufenthG finden Sie hier.

Nach gesetzlichen Änderungen ist es nun auch möglich mit einer Anerkennungspartnerschaft Fachkräfte aus Drittsaaten zu beschäftigen und erst nach der Einreise die Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weiterführende Links zur Anerkennung in Deutschland

Informationsportal über ausländische Berufsqualifikationen: www.bq-portal.de
Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Informationsportal der Bundesagentur für Arbeit für Berufe: www.berufenet.arbeitsagentur.de
Informationsportal für Hochschulabschlüsse: anabin https://anabin.kmk.org/anabin.html

Informationen/ Merkblätter/ Anträge zum Visumsverfahren findet man im jeweiligen Herkunftsland auf der Website der Deutschen Botschaft.
 

Bundesagentur für Arbeit - Zustimmung der Beschäftigung

Die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung zustimmen. Die Vorabzustimmung der Ausländerbeschäftigung muss schriftlich beantragt werden.
Hinweise zur Antragstellung und weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Beachten Sie dabei:

  • Die Vergütung muss dem ortsüblichen Lohn entsprechen (ggf. tarifliche Bindung beachten)
  • Eine erste Orientierung kann der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bieten
  • Je mehr Informationen Sie über Ihre zukünftige Fachkraft (Qualifikationen, Berufserfahrungen etc.) preisgeben, desto einfacher kann Ihre Entscheidung über die Fachkraft nachvollzogen und damit die Zustimmung erteilt werden!

Hinweis: Die Vorabzustimmung wird über das Team für Arbeitsmarktzulassung bei der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt. Eine telefonische Beratung ist unter der 0228/7132000 möglich. Der Aufenthaltstitel und die endgültige Arbeitsgenehmigung wird von der Ausländerbehörde ausgestellt.

Einen Leitfaden mit weiterführenden Informationen zur Beschäftigung von ausländischen Fachkräften finden Sie hier.

Das Welcomecenter Hessen bietet als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Unternehmen in Hessen Informationen und Beratung zu Themen der Internationalen Fachkräfte. 
Unter anderem bekommen Sie dort Informationen zu folgenden Themen:

  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz
  • Rekrutierung von internationalen Fachkräften
  • zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • zur betrieblichen Integration
  • zur ausländerrechtlichen Fragen

Einen Flyer mit den Kontaktdaten finden Sie hier.

Plattformen zur Arbeitsvermittlung

Sollten sich internationale Fachkräfte bei Ihnen nach freien Arbeitsstellen für Familienangehörige erkunden, verweisen Sie sie bitte auf nachfolgende Plattformen. Eine erfolgreiche Vermittlung von Familienangehörigen, wie z.B. des Ehepartners, erhöht die Aussichten auf eine langfristige Bindung in Ihrem Unternehmen und der Region Fulda.

Auf den Plattformen können Sie sich Unternehmen, die auf der Suche nach neuen Arbeitskräften sind, nach Ort und Berufsgruppen filtern lassen.

1. Vermittlungsplattform der Azubi Region Fulda: Unternehmen können sich listen lassen, wenn Sie freie Ausbildungsstellen haben. Auf der Website der Azubi Region werden auch Informationen zur Berufsorientierung angeboten.

Vermittlungsplattform der Azubi Region Fulda

2. Die Plattform "Jobsuche" der Bundesagentur für Arbeit: hier werden in der Regel alle freien Stellen in der Region gelistet und angezeigt.

Plattform Jobsuche

Sollten Sie mehr Informationen zu den freien Stellen benötigen, dann können Sie sich direkt mit den Unternehmen in Verbindung setzen und ggf. eine Bewerbung weiterleiten.

Übersetzungen

Mit Hilfe des DeepL Übersetzers, können Texte und Dokumente in 31 verschiedenen Sprachen übersetzt werden. Mit dem kostenlosen Abo können drei Dokumente pro Monat übersetzt werden. Den Übersetzer und weitere Informationen, finden Sie hier.

Eine Liste von ehrenamtlichen Übersetzerhelfern und weiteren Übersetzerangeboten, finden Sie hier.

Mit der kostenlosen Sprach-App "Lunes" können Fachkräfte aus dem Ausland die deutsche Sprache individuell lernen. Darüber hinaus bietet die App auch branchenübergreifende Vokabeln an.

Unternehmen können außerdem ein individuelles Lernmodell anlegen. Mit einem Zugangscode können die Fachkräfte dann direkt auf das Lernmodell zugreifen. Weitere Informationen zu den kostenpflichtigen Paketen finden Sie hier.

Die vhs.cloud ist eine kostenlose, digitale Lernplattform vom Deutschen-Volkshochschul-Verband.
Nach einer kostenlosen Registrierung in der vhs.cloud können verschiedene Kurse zum deutsch Lernen besucht werden. Das Lernangebot reicht von A1 bis B1 und berufsbezogenen Deutschkursen.
Es gibt außerdem eine App, in der mit verschiedenen Übungen gelernt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Individuelle Sprachförderung

Eine Liste von Nachhilfeinstituten zur individuellen Sprachförderung finden Sie untenstehend. Diese bieten auch eine individuelle Förderung in der deutschen Sprache an.
Es gibt verschiedene Varianten der Nachhilfe (z.B. Einzel- oder Gruppenangebote). Ausführliche Informationen finden Sie auf den Websiten der einzelnen Nachhilfeinstitute.

Für nähere Informationen und zur Erstellung eines individuellen Lernangebotes, können Sie sich an die angegebenen Kontaktdaten wenden.

Liste der Nachhilfeinstitute

Kostenlose Sprachlernangebote

In Familienzentren oder Stadtteiltreffs werden teilweise kostenlose Sprachkurse oder Sprachcafés angeboten. Diese Angebote helfen auch dabei, Kontakte mit anderen  Menschen zu knüpfen und das Ankommen in der Region Fulda zu erleichtern.
Eine Liste der kostenlose Sprachlernangebote finden Sie hier:

Übersicht kostenlose Sprachlernangebote

 

Darüber hinaus gibt es noch kostenlose Online-Sprachangebote.
Eine Übersicht finden Sie hier:

Online-Sprachangebote

Refinanzierung Integrationssprachkurs

Sollte Ihre Fachkraft aus dem Ausland einen Integrationssprachkurs besuchen, gibt es ggf. die Möglichkeit der Refinanzierung. D.h. 50% der Kosten können zurückerstattet werden.

Voraussetzungen:

  • Erfolgreicher Abschluss des Integrationssprachkurses innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung (bescheinigt durch ein entsprechendes Zertifikat vom BAMF)
  • Der Antragsstellende muss die Kursgebühren vollständig selbst gezahlt haben (es gab keine anderen Fördermittel)

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAMF's.

Beantragen kann man die Rückerstattung des Kostenbeitrags online oder mit folgendem Antragsformular.

Beratungs- und Kontaktstellen im Landkreis Fulda

Kontaktdaten und Informationen zu Beratungsstellen finden Sie in der untenstehenden Übersicht.
Es gibt Informationen zu:

  • Migrationsberatungen
  • Psychosoziale Beratungsstellen
  • Sucht- und Drogenberatung
  • Beratungs- und Kontaktstellen bei Gewalterfahrungen
  • Beratungsstellen bei Diskriminierungserfahrungen
  • Allgemeine Beratungsstellen

Übersicht Beratungsstellen im Landkreis Fulda

Freizeitaktivitäten

Im Landkreis Fulda gibt es verschiedene Treffpunkte, speziell auch für Menschen mit Migrationshintergrund.
Diese Treffpunkte (Familienzentren/ Stadtteiltreffs) bieten verschiedene Angebote an.
Zum Beispiel: Austauschangebote, Beratungen im Alltag, Informationsveranstaltungen und Hilfen im Alltag.

Für die genauen Angebote fragen Sie am besten bei dem Treffpunkt in Ihrer Nähe nach.
Eine Auflistung mit den Kontaktdaten finden Sie hier:

Übersicht Treffpunkte

Ausführliche Informationen finden Sie auch hier.

 

Wenn Ihre Fachkraft aus dem Ausland gerne in einen Sportverein eintreten möchte, dann können die SportCoaches helfen.
Sie kennen viele Vereine und unterstützen bei der Suche und Anmeldung.
Die Sport-Coaches arbeiten ehrenamtlich bei der Stadt Fulda und dem Landkreis Fulda. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

 

Weitere Möglichkeiten und Angebote zum Thema Freizeit finden Sie unter folgendem Link: https://www.integration-fulda.de/freizeit