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Geld für Familien

Allgemeine Informationen und Beratung

Unter Geld vom Staat finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Sozialleistungen. Dort finden Sie auch eine Liste mit Beratungsstellen, die Ihnen bei den Anträgen helfen können.

Erstausstattung

Vor der Geburt eines Kindes können einige Kosten entstehen. Besonders bei Ihrem ersten Kind müssen Sie manche Sachen neu kaufen, zum Beispiel:

  • Babybett 
  • Kinderwagen
  • Kleidung für das Kind

Das nennt man auch Erstausstattung. Wenn Sie nicht genug Geld haben, können Sie Geld zur Unterstützung bekommen. Hier können Sie fragen:

Kindergeld

Bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist, bekommen Sie Kindergeld. Das Kindergeld können Sie bei der Familienkasse beantragen. Den Antrag finden Sie online hier

Wenn Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren ist, bekommen Sie nur Kindergeld, wenn Ihr Kind bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zum Beispiel wenn Ihr Kind noch zur Schule geht oder zum ersten Mal eine Ausbildung oder ein Studium macht. Dann können Sie einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen. Weitere Informationen und den Antrag dafür finden Sie hier.

 

Elterngeld

Sie bekommen ein Baby und möchten danach für Ihr Kind zu Hause bleiben? Dann können Sie Elterngeld beantragen. Vater und Mutter können zusammen 14 Monate Elterngeld bekommen. Sie können die Monate aufteilen, wie Sie wollen. Wenn Sie vorher nicht gearbeitet haben, bekommen Sie Basis-Elterngeld. Wenn Sie vorher gearbeitet haben, bekommen Sie zwischen 65% und 100% von Ihrem Netto-Gehalt in diesen Monaten. Das Elterngeld müssen Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales beantragen.

Kinderzuschlag

Wenn Sie arbeiten gehen, aber nicht so viel Geld verdienen, können Sie zusätzliches Geld von der Familienkasse Hanau bekommen. Dieses Geld heißt Kinderzuschlag. Hier wird erklärt, was der Kinderzuschlag ist und wie Sie den Kinderzuschlag bekommen können.

Wenn Sie Geld vom Kreisjobcenter oder vom Sozialamt bekommen, können Sie auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Ihre Kinder erhalten. Mehr Informationen bekommen Sie auch direkt bei Ihrem Sachbearbeiter.

Wenn Sie andere finanzielle Leistungen bekommen (zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG), informieren Sie sich bei Ihren Sachbearbeitern über mögliche Zuschläge für Ihre Kinder.

Unterhaltsvorschuss

Wenn Sie von Ihrem Partner getrennt leben und sich alleine um die gemeinsamen Kinder kümmern, muss Ihnen der andere Elternteil Geld für die Kinder geben. Dieses Geld heißt Unterhalt. Wenn Ihr Partner dieses Geld nicht bezahlen kann oder will, können Sie beim Jugendamt Hilfe bekommen. Das Jugendamt kann den anderen Elternteil dazu verpflichten Unterhalt zu bezahlen. Wenn das Geld trotzdem nicht bezahlt wird, kann das Jugendamt Ihnen das Geld geben. Das heißt Unterhaltsvorschuss. Ihr Partner muss das Geld dann dem Jugendamt zurückbezahlen. Mehr Informationen bekommen Sie bei Ihrem Jugendamt.

Kinderfreibetrag bei der Steuer

Wenn Sie arbeiten gehen, zahlen Sie Steuern. Wenn Sie Kinder haben, können Sie das Ihrem Arbeitgeber sagen. Dann bekommen Sie einen Vorteil bei den Steuern. Dieser Vorteil heißt Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag kann entweder auf beide Eltern aufgeteilt werden oder nur von einem Elternteil genutzt werden. Sie können sich bei Ihrem Finanzamt informieren. 

Geld für den Kindergarten

Wenn Ihr Kind in einen Kindergarten geht, müssen Sie als Eltern Geld dafür bezahlen. Wenn Ihr Kind unter 3 Jahren ist, müssen Sie normalerweise den vollen Beitrag bezahlen. Sobald Ihr Kind 3 Jahre alt ist, bekommt es in Hessen einen günstigeren Kindergartenplatz. Wenn Ihr Kind einen Ganztagesplatz hat (also von morgens bis nachmittags in den Kindergarten geht), müssen Sie für einige Stunden Geld bezahlen. 

Zu dem Geld für den Kitaplatz kommt noch mehr Geld für das Essen, die Getränke und manchmal für Windeln oder Material dazu. 

Wenn Sie den Kitaplatz nicht alleine bezahlen können, können Sie einen Antrag bei Ihrem Jugendamt stellen. Dann wird der Platz vielleicht für Sie bezahlt. Informationen bekommen Sie bei Ihrem Jugendamt. Das Essen und die Getränke können Sie vielleicht über einen Antrag auf Bildung und Teilhabe bezahlt bekommen.

Bildungs- und Teilhabepaket

Wenn Sie Sozialleistungen bekommen (zum Beispiel Geld vom Kreisjobcenter oder vom Sozialamt) können Sie einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen. Das kann zum Beispiel bezahlt werden:

  • Mittagessen im Kindergarten oder in der Schule
  • Nachhilfe (für ältere Kinder)
  • Geld für einen Ausflug oder Klassenfahrt

Den Antrag bekommen Sie beim Kreisjobcenter oder dem Sozialamt.