Übersicht der wichtigsten ersten Schritte nach der Ankunft in Fulda

Sollten Sie dem Landkreis Fulda von der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen zugewiesen worden sein, dann bekommen Sie automatisch einen Termin zur Antragsstellung beim Kreisjobcenter und der Ausländerbehörde. Sie müssen sich nicht nochmals telefonisch registrieren.
Sollten Sie privat nach Fulda gekommen sein (ohne offizielle Zuweisung), dann melden Sie sich bitte an, sobald sie hier angekommen sind. Voraussetzung ist, dass Sie eine Übernachtungsmöglichkeit haben. Die Anmeldung ist wichtig, um später soziale Leistungen (z.B. Geld für Leben/ Unterkunft oder eine Krankenversicherung) zu bekommen.
Sollten Sie noch nicht in Fulda registriert sein und sollten Sie keine Übernachtungsmöglichkeit haben, dann wenden Sie sich bitte an die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen.

Für die Anmeldung hier in Fulda gehen Sie bitte in folgenden Schritten vor:

1. Rufen Sie dafür die Telefonnummer 0661 115 an. Sie bekommen Hilfe am Telefon bei Ihrer Anmeldung.

Folgenden Daten werden dabei benötigt:

  • Name und Vorname 
  • Geschlecht und Staatsangehörigkeit 
  • Ein Identitätsdokument (z.B.: Biometrischer Pass, Pass, ID-Karte)
  • Heimatadresse in der Ukraine
  • Einreisedatum in den Landkreis Fulda
  • Kontaktdaten des Gastgebers (Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
  • Eventuell Bemerkungen oder Hinweise

2. Nach der Anmeldung bekommen Sie einen Termin in der Ausländerbehörde, damit Sie einen Aufenthaltstitel bekommen können. Zu diesem Termin bringen Sie bitte diese Dokumente mit:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass oder anderes Ausweisdokument
  • aktuelles biometrisches Foto


3. Nach dem Termin bei der Ausländerbehörde können Sie auch Leistungen für den Lebensunterhalt beantragen. Die Ausländerbehörde sagt Ihnen, welche Stelle für Sie zuständig ist. Hierfür ist entweder das Kreisjobcenter Fulda (Lesitungen nach dem SGB II) oder je nach Wohnort das Sozialamt der Stadt Fulda bzw. des Landkreises Fulda (Leistungen nach dem SGB XII) zuständig. Leistungen nach dem SGB II sind beim Kreisjobcenter Fulda (Robert-Kircher-Straße 24, 36037 Fulda) zu beantragen. Leistungen nach dem SGB XII beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen Sozialamt im Behördenhaus am Schlossgarten, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda.

Für die Beantragung brauchen Sie folgende Unterlagen: 

  • soweit vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (SGB II oder SGB XII)
  • Reisepass oder anderes Ausweisdokument
  • Meldebescheinigung Ihrer Gemeinde oder Stadt, in der Sie wohnen
  • Nachweis der Ausländerbehörde über die Beantragung des Aufenthaltstitels

Weitere Informationen zur Anmeldung, zur Beantragung des Aufenthaltstitels und von sozialen Leistungen finden Sie hier

4. Eröffnung eines deutschen Bankkontos

5. schnellstmögliche Anmeldung von Kindern in Schulen