Zur Hauptnavigation springen Zum Inhalt springen

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Allgemeines

Ausländische Zeugnisse und Abschlüsse müssen in Deutschland offiziell anerkannt werden. Nur so sind sie in Deutschland gültig. Dabei wird geprüft, ob Ihre Qualifikation aus dem Ausland ähnlich ist zu der Ausbildung in Deutschland. 

Beratung zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Sie wollen Ihre Berufsqualifikation anerkennen oder bewerten lassen? Bei einer ersten Beratung bekommen Sie Hilfe. Die Berater unterstützen Sie dabei kostenlos. Bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • Zeugnisse, Nachweise über Qualifikationen, etc.
  • Informationen, Dokumente über Berufserfahrungen, Arbeitsbücher etc.
  • Übersetzungen der Dokumente (falls vorhanden)
  • Lebenslauf (falls vorhanden)
  • bisherige Briefe mit zuständigen Stellen und Ämtern (falls vorhanden)

Sie möchten eine Beratung in Fulda? Hier finden Sie Kontaktdaten und weitere Informationen.

Weitere Informationen

www.anerkennung-in-deutschland.de
Die Bundesregierung hat ein großes Informationsportal zum Thema Anerkennung von Qualifikationen in Deutschland. Dort gibt es einen „Anerkennungs-Finder“. Damit können Sie prüfen, ob Sie Ihre Qualifikation anerkennen lassen müssen oder nicht.
Außerdem bekommen Sie Antworten auf folgende Fragen:  

  • Wie stellt man einen Antrag auf Anerkennung?
  • Wie läuft das Verfahren ab?
  • Welche rechtlichen Grundlagen muss ich beachten?
  • Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewertet Qualifikationen aus dem Ausland. Dort können Sie sich auch zum Thema Anerkennung informieren.