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Praktikum

Warum ein Praktikum?

Durch ein Praktikum können Sie einen Beruf kennenlernen. So können Sie auch viele Erfahrungen über die Arbeit in dem Beruf sammeln. Im Praktikum können Sie neue Bereiche kennenlernen und wichtige Tätigkeiten ausprobieren. Manchmal kann man auch Kontakte für einen späteren Arbeitsplatz knüpfen.

Arten von Praktika

Es gibt in Deutschland viele unterschiedliche Arten von Praktika. Außerdem kann man freiwillige Dienste machen. Hier werden die Unterschiede erklärt:

Hospitation

Bei einer Hospitation ist man nur „Gast“ in einem Betrieb. Ein Hospitant sieht sich den Betrieb und die Arbeit dort an. Er arbeitet nicht aktiv mit. Er schaut den anderen Beschäftigten nur zu. Eine Hospitation ist keine Beschäftigung. Deshalb braucht man für eine Hospitation keine Genehmigung von der Ausländerbehörde. Sie können so oft und so lange hospitieren, wie Sie möchten. Das müssen Sie nur mit dem Arbeitgeber absprechen.

Freiwilligendienst

Es gibt das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Hier können junge Menschen ehrenamtlich arbeiten. Auch gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Er wurde früher Zivildienst genannt. Diesen Dienst können alle Menschen machen, auch ältere Menschen. Die Freiwilligendienste dauern 6 Monate bis höchstens 2 Jahre. Es gibt ein Taschengeld von höchstens 402 € (Stand 2019). Sie bekommen zum Abschluss ein Zeugnis. Mehr Informationen finden Sie auch unter Ehrenamt.

Freiwilliges Praktikum

In der Jobbörse der Agentur für Arbeit können Sie auch nach Praktika suchen. Wenn Sie noch nicht so gut Deutsch sprechen, können Sie auch nach einem Praktikum für Zugewanderte suchen. Ein Praktikum gilt als Beschäftigung. Also muss der Arbeitgeber für ein Praktikum auch den Mindestlohn bezahlen. Für ein Praktikum müssen Sie immer vorher die Erlaubnis der Ausländerbehörde beantragen. 

Pflichtpraktikum

Pflichtpraktika werden von einer Schule oder Hochschule angeordnet. Manchmal muss man diese Praktika auch im Rahmen einer Ausbildung machen. Bei diesem Praktikum gilt nicht der Mindestlohn.

Praktikum zur Berufsorientierung

Ein Praktikum zur Berufsorientierung kann bis zu 3 Monate dauern. Es bereitet Sie auf eine Ausbildung oder ein Studium vor. Bei diesem Praktikum gilt nicht der Mindestlohn. Asylbewerber und Geduldete können sich bei Interesse beim Arbeitsmarktbüro  melden. Dort können Sie dieses Praktikum beantragen. 

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Bei dieser Maßnahme sind Sie bis zu 6 Wochen in einem Betrieb. Dafür braucht man keine Erlaubnis der Ausländerbehörde. Sie können die Maßnahme nur bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Sprechen Sie also bei Fragen mit Ihrem Vermittler.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Vor einer Ausbildung können Sie eine Einstiegsqualifizierung (EQ) machen. Dabei werden Sie auf eine Ausbildung vorbereitet. Das ist sinnvoll, wenn Sie noch Unterstützung brauchen, zum Beispiel wenn Sie Ihr Deutsch verbessern möchten. Eine EQ dauert 6 bis 12 Monate. Für eine EQ müssen Sie einen Vertrag mit dem Arbeitgeber abschließen. Der Arbeitgeber muss eine EQ bei der Agentur für Arbeit beantragen. Wenn eine EQ bewilligt ist, muss der Arbeitgeber Ihnen den Mindestlohn bezahlen. Asylbewerber und Geduldete brauchen eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde

Probebeschäftigung

Bei einer Probebeschäftigung wird getestet, ob jemand für eine Stelle geeignet ist. Oft nennt man das auch „Schnupper-Praktikum“. Dies ist allerdings nicht korrekt. Es ist kein Praktikum, sondern eine Beschäftigung. Für Ihre Probebeschäftigung werden Sie bezahlt.


Anmerkung: Diese Liste ist nur eine Übersicht. Vielleicht ist sie nicht vollständig. Bei Fragen wenden Sie sich an die Ausländerbehörde  oder an das Arbeitsmarktbüro.